Da sich das Infektionsgeschehen in Aachen derzeit sehr dynamisch entwickelt, gelten ab sofort folgende zusätzliche Auflagen:
1. Das Tragen der Maske ist ab sofort im ganzen Haus verpflichtend, ebenso das Tragen der Maske in den Seminarräumen, auch wenn die Teilnehmenden sich auf ihren Plätzen befinden.
2. Es ist zu jeder Zeit ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten!
3. Auf den Plätzen und auf den Tischen (auch im Speisesaal) befinden sich Platznummern. Diese dürfen nicht verändert werden und sind verpflichtend in die Anwesenheitsliste nach dem Infektionsschutzgesetz einzutragen!
4. Alkohol wird nicht angeboten.
5. Die Aufenthaltszeit in den Freizeiträumen endet um 22 Uhr.
Die Corona-Pandemie wirkt sich nicht nur auf unser privates Leben massiv aus, sie verändert auch den Arbeitsalltag in der Bischöflichen Akademie. Auch wenn die Gefahr einer Infektion mit SARS-CoV-2 (dem Corona-Virus) unverändert besteht, ist es das Ziel, gemeinsam, schrittweise und mit Umsicht in den Alltag zurückzukehren. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen und mit entsprechenden Schutzmaßnahmen.
Um hierbei die Gesundheit der Mitarbeitenden und betriebsfremder Personen zu schützen und das größtmögliche Maß an Sicherheit zu erreichen, dienen die im Nachfolgenden dargestellten Inhalte des Sicherheitskonzepts. Diese orientieren sich an den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Gleichzeitig beziehen sich die Inhalte des Sicherheitskonzeptes auf die konkreten Arbeitsgegebenheiten der Bischöflichen Akademie und sind eine Ergänzung zu den im Bistum Aachen geltenden Regelungen (u.a. SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards).
Dieses Konzept wird von der Akademiedirektorin, als Gesamtverantwortliche, für die Bischöfliche Akademie des Bistums Aachen in Kraft gesetzt. Die Umsetzung der Maßnahmen in den verschiedenen Arbeitsbereichen der Bischöflichen Akademie obliegt den Leitungsverantwortlichen der jeweiligen Arbeitsbereiche. Die unmittelbare Durchführungsverantwortung der Maßnahmen zum Eigen- und Fremdschutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 liegt bei den Mitarbeitenden sowie betriebsfremden Personen selbst.
1. Reinigung und Hygiene
2. Information von Mitarbeitenden und betriebsfremden Personen
2.1.Information auf der Homepage
2.2.Information an Teilnehmende
2.3.Information für Tagungsleitungen
2.4.Hinweise vor dem Betreten der Bischöflichen Akademie
2.5.Hinweisschilder und Markierungen innerhalb der Bischöflichen Akademie
3. Grundlegend personenbezogene Schutzmaßnahmen
3.1. Handhygiene
3.2. Husten- & Niesregeln
3.3. Sicherheitsabstand
3.4. Mund-Nasen-Bedeckungen
3.5. Lüftung
4. Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten
4.1.Betriebsfremde Personen
4.2. Lieferanten
4.3. Handwerker/ Lieferanten Haustechnik
5. Nutzung von Verkehrswegen
5.1.Ein- und Ausgang
5.2.Notwendigkeit von Wegen
5.3 Flure, Treppenhäuser, Türen
5.4 Aufzüge
6. Nutzung der öffentlichen Toiletten
7. Nutzung der Kaffee-/Teewagen in den Tagungsräumen
7.1.Desinfektion vor Nutzung
7.2. Speisen
8. Schutzmaßnahmen an der Rezeption
8.1.Schutzscheibe
8.2.Handdesinfektion
8.3.Desinfektion von Kontaktflächen
8.4.Desinfektion von Arbeitsflächen
9. Auftreten von Verdachtsfällen
10. Sitzgelegenheiten außerhalb der Seminarräume
11. Tagungsräume
11.1. Bestuhlung der Tagungsräume
11.2. Reinigung der Tagungsräume
12. Küche
13. Speisesäle
13.1. Essenszeiten
13.2. Bestuhlung der Speisesäle
13.3. Besondere Hygienemaßnahmen in den Speisesälen
13.4. Essensausgabe & Buffet
13.4.1. Essensausgabe
13.4.2. Buffet
13.5. Abräumen & Reinigung
14. Freizeiträume
14.1. Ein- und Ausgang
14.2. Bestuhlung
14.3. Besondere Hygienemaßnahmen in den Freizeiträumen
14.4. Bewirtung
14.5. Reinigung
15. Umgang mit Personen aus Risikogruppen
16. Gästezimmer
16.1. Reinigung der Gästezimmer
16.2. Handdesinfektionsmittel auf den Gästezimmern
16.3. Auslagen in den Gästezimmern
17. Öffentliche Zeitschriftenauslage
18. Kapellen
Die bestehenden Hygienemaßnahmen im Bereich der Küche, des Service und der Hauswirtschaft sind gemäß des Hygieneplans weiterhin mit aller Sorgfalt und mit einem besonderen Bewusstsein für das Bestehen einer Infektionsgefahr mit SARS-CoV-2 durchzuführen (siehe Hygienekonzept von Küche und Speisesaal, basierend auf den Regelungen des HACCP und weiteren Vorschriften). Dies beinhaltet auch eine Anpassung von Reinigungsintervallen und der arbeitstäglichen Desinfektion aller Kontaktflächen. Bei der Durchführung der Hygienemaßnahmen werden Reinigungs- und Desinfektionsmittel angewendet, die gem. der Vorgaben des Robert-Koch-Institutes zum Schutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 geeignet sind.
Gästezimmer incl. Bäder, Seminarräume, öffentliche Verkehrsflächen und Toiletten werden täglich gereinigt, Verwaltungs- und Bürobereiche einmal wöchentlich. Nicht regelmäßig genutzte Räume und Anlagen werden nach Nutzung immer fachgerecht gereinigt.
Die Mitarbeitenden der Bischöflichen Akademie wurden durch die vom Generalvikar für das Bistum Aachen in Kraft gesetzten Arbeitsschutzstandards über die in der BAK geltenden spezifischen Verhaltensregeln informiert und zur Einhaltung der Maßnahmen aufgefordert. Betriebsfremde Personen werden auf unterschiedliche Weisen sowohl vor als auch während ihres Aufenthaltes in der BAK auf die in der BAK geltenden Verhaltensregeln und die damit verbundenen grundlegenden Hygienemaßnahmen hingewiesen und zu deren Anwendung angehalten. Für beide Personengruppen gelten diese zusätzlich zu den für das private und öffentliche Leben u.a. durch das RKI und die BZgA empfohlenen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Infektion mit SARS-CoV-2. Diese werden im Folgenden dargestellt:
Die für den Aufenthalt in der Bischöfliche Akademie geltenden spezifischen Verhaltensgrundregeln werden auf der Homepage der Bischöflichen Akademie veröffentlicht und bei Bedarf aktualisiert.
Teilnehmende an Akademie- und Gasttagungen erhalten bei der Anmeldung an der Rezeption (siehe 4. Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten) ein Merkblatt bzgl. der in der Bischöfliche Akademie geltenden Verhaltensregeln. (siehe Anhang 1 und 2 -Kurzfassung)
Externe Veranstalter erhalten vor dem Beginn der Veranstaltung eine Übersicht über die von Tagungsleitern zu beachtenden Verhaltensregeln in der Bischöfliche Akademie (siehe Anhang 3). Diese Informationen werden den externen Veranstaltern vor der Veranstaltung von der Rezeption via Mail zugesandt.
Um vor Betreten der Bischöflichen Akademie auf die spezifischen Verhaltensweisen während des Aufenthaltes hinzuweisen, befindet sich am Haupteingang eine Übersicht über die geltenden Verhaltensweisen in der Bischöflichen Akademie.
An Stellen der Bischöflichen Akademie, an denen die Gefahr eines erhöhten Personenaufkommens besteht oder es sich darüber hinaus – in Hinblick auf eine potentielle Infektion mit SARS-CoV-2 – um einen sensiblen Bereich handelt, wird durch Hinweisschilder und Markierungen auf die vor dem Hintergrund des Gesundheitsschutzes richtigen Verhaltensweisen hingewiesen. Dies gilt im Besonderen für Bereiche, die aufgrund baulicher Gegebenheit besondere Anforderungen an das Einhalten des Mindestsicherheitsabstandes stellen (u.a. 5.Nutzung von Verkehrswegen, 6.Nutzung der öffentlichen Toiletten).
Innerhalb der Bischöfliche Akademie gelten die aktuellen für das private und öffentliche Leben u.a. durch das RKI und der BZgA empfohlenen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Infektion mit SARS-CoV-2. Hierfür trägt der Einzelne die Verantwortung, diese zum Eigen- und Fremdschutz einzuhalten.
Besondere Bedeutung besitzen hierbei die folgenden Aspekte, über die Mitarbeitende und betriebsfremde Personen u.a. über die in „1. Information von Mitarbeitenden und betriebsfremden Personen“ informiert und zur Einhaltung aufgefordert werden.
Es wird zur regelmäßigen Reinigung der Hände, auch mit Hilfe von Handdesinfektionsmitteln angehalten. Neben Situationen, in denen eine (mögliche) Verunreinigung entstanden ist, sind hierbei besonders Situation wie das Betreten der Akademie, die Benutzung von Toiletten, die Benutzung der Kaffee-/Teestationen, die Aufnahme von Nahrungsmitteln und das Betreten der Speisesäle zu nennen. Hierzu befinden sich auf den Toiletten der Bischöflichen Akademie jeweils Seifen und Desinfektionsmittel, die gem. den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes zum Schutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 geeignet sind sowie Einmalhandtücher. Zusätzlich wird an diesen Orten durch Schaubilder auf das richtige Vorgehen zur hygienischen Händereinigung hingewiesen. An anderen Orten, an denen eine hygienische Händereinigung geboten ist, jedoch nicht die unmittelbare Möglichkeit einer hygienischen Händewaschung mit Wasser und Seife möglich ist, befinden sich zusätzlich Handdesinfektionsmittel, zu deren Benutzung aufgefordert wird.
Bei einem entstehenden Husten- oder Niesreiz sind die durch die oben genannten Institutionen beschriebenen Husten- und Niesregeln einzuhalten, bei denen nicht die Hand vor das Gesicht gehalten wird, sondern das Husten oder Niesen in die Ellenbeuge erfolgt.
Zum Eigen- und Fremdschutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 ist an jedem Ort und zu jedem Zeitpunkt während des Aufenthaltes in der Bischöfliche Akademie ein Sicherheitsabstand zu anderen Personen von mind. 1,5 m einzuhalten. Hierzu werden an Orten, an denen die Gefahr besteht, dass dieser Abstand nicht eingehalten wird (u.a. Rezeption, Kaffee-/Teewagen, Essensausgabe in den Speisesälen), durch Schilder an diesen erinnert und mittels Abstandsmarkierungen auf dem Fußboden visuelle Hilfestellungen gegeben.
Neben den für das Land NRW geltenden Vorgaben ist für Mitarbeitende und betriebsfremde Personen während des Aufenthaltes in der Bischöfliche Akademie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Dies bezieht sich insbesondere auf die Benutzung der Verkehrswege innerhalb der Bischöflichen Akademie sowie bei kurzfristigen Bewegungen zwischen den Sitzmöglichkeiten innerhalb der Tagungsräume und der Speisesäle. Diese Maßnahme ersetzt nicht die vorab genannten Sicherheitsmaßnahmen, sondern erfolgt zusätzlich. Hierbei ist der hygienische Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung einzuhalten. Die Information der Mitarbeitenden und betriebsfremder Personen diesbezüglich erfolgt über die in 2. Information von Mitarbeitenden und betriebsfremder Personen dargestellten Informationswege.
Geschlossene Räume sind 1-mal pro Stunde für einige Minuten bei weit geöffnetem Fenster zu lüften.
Um Infektionsketten bei Bedarf nachzuvollziehen und diese unterbrechen zu können, wird die Anwesenheit der sich in der Bischöflichen Akademie befindenden Personen gem. der Vorgaben des Bistums Aachen erfasst. Hierbei wird je nach Personengruppe und Arbeitsbereich ein unterschiedliches Vorgehen verfolgt.
Betriebsfremde Personen (u.a. Teilnehmende an Veranstaltungen und Veranstalter, welche die Bischöfliche Akademie als Veranstaltungsort nutzen) müssen sich beim Betreten der Bischöflichen Akademie an der Rezeption in eine Liste eintragen. Diese liegt dort aus.
Zur Dokumentation der Anwesenheit betriebsfremder Personen in der Bischöflichen Akademie wird das von der BAK vorgegebene Formular verwendet. Die Anwesenheitslisten werden von den Rezeptionsmitarbeiter/-innen archiviert und bei Bedarf vorgelegt. Entsprechend der Datenschutzvorgaben des Landes NRW werden die erfassten Daten datenschutzkonform nach vier Wochen entsorgt.
Lieferanten müssen sich bei einem Kontakt mit Mitarbeitenden der Bischöfliche Akademie ebenfalls in eine Liste eintragen. Diese befindet sich im Küchenbereich und wird bei Anlieferung dem Lieferanten zur Eintragung vorgelegt. Die Lieferanten sind hierzu von dem die Waren entgegennehmenden Mitarbeiter hinzuweisen. Die Anwesenheitslisten zum Nachweis der Anwesenheit von Lieferanten werden von der Küchenleitung archiviert und bei Bedarf vorgelegt.
Handwerker und Lieferanten Haustechnik tragen sich entweder an der Liste der Rezeption ein, in Ausnahmefällen, führen die Hausmeister diese Listen z.B. während Abwesenheit der Rezeption und leiten diese zur Ablage an die Rezeption weiter.
Bei der Benutzung von Verkehrswegen beim Betreten und Verlassen sowie innerhalb der Bischöfliche Akademie sind die unter 3. Grundlegende persönliche Schutzmaßnahmen aufgeführten Maßnahmen zu berücksichtigen. Besondere Bedeutung besitzt hier die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von mind. 1,5 m. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unter Berücksichtigung der hygienischen Anwendung innerhalb der Bischöfliche Akademie verpflichtend. Dies bezieht sich insbesondere auf die Benutzung der Verkehrswege innerhalb der Bischöfliche Akademie sowie bei kurzfristigen Bewegungen zwischen den Sitzmöglichkeiten innerhalb der Tagungsräume und des Speisesäles. (siehe 3.4. Mund-Nasen-Bedeckung).
Der Haupteingang an der Leonhardstraße 18-20 wird weiterhin als Eingang benutzt. Als Ausgang wird die Tür an der Leonhardstraße 10 ausgeschildert.
Im Gebäude „Bischof-Hemmerle-Haus“ wird der Haupteingang als Eingang benutzt, während als Ausgang die Nebentür (an der Küche) ausgeschildert wird.
Um unnötige zwischenmenschliche Kontakte zu vermeiden, sind Wege innerhalb der Bischöflichen Akademie, die nicht notwendig sind, zu vermeiden. Sollten Informationen weitergegeben werden müssen, gilt die Regel „Telefonat vor Weg“.
Das Verhalten bei der Benutzung von Fluren, Treppenhäusern und Türen ist so anzupassen, dass der gebotene Sicherheitsabstand von mind. 1,5 m eingehalten wird. Hierzu wird insbesondere beim Betreten der Treppenhäuser des Tagungsbereichs der Bischöflichen Akademie hingewiesen.
Zur Sicherstellung des notwendigen Sicherheitsabstandes sind Aufzüge nur von einer Person zu benutzen. Hierzu wird an den Aufzügen durch Hinweisschilder hingewiesen. Die Benutzung der Aufzüge ist aufgrund der schlechten Belüftung, gehbehinderten Menschen sowie dem Transport von Waren vorbehalten.
Zur Sicherstellung des notwendigen Mindestsicherheitsabstandes dürfen sich jeweils max. 2 Personen zeitgleich in den Toilettenräumen im Tagungsbereich der Bischöfliche Akademie aufhalten. Hierzu wird an den Eingängen zu den Toilettenräumen durch Hinweisschilder hingewiesen.
Gäste werden durch Hinweisschilder zu einer hygienischen Handdesinfektion vor Benutzung der Kaffee-/Teewagen aufgefordert.
Imbisse und Kuchen sind in der Regel in den Speiseräumen einzunehmen. Ausnahmen sind möglich, wenn dies den geltenden Ausgaberegeln entspricht (siehe 13.4.2)
Da die Mitarbeitenden der Rezeption Kontakt zu jeder die Bischöfliche Akademie durch den Haupteingang betretenden Person haben, handelt es sich hierbei um einen Arbeitsbereich, der besonderer Schutzmaßnahmen bedarf.
Um die Gefahr einer Übertragung des SARS-CoV-2 zwischen den Mitarbeitenden der Rezeption und den mit diesen in Kontakt tretenden Personen zu verringern, werden am Rezeptionstresen durchsichtige Schutzscheiben aufgestellt.
Aufgrund der Gefahr mit potentiell verunreinigten Gegenständen in Kontakt zu kommen (u.a. Bargeld), befinden sich an der Rezeption, neben dem Desinfektionsspender im Eingangsbereich, jeweils ein Desinfektionsspender für Mitarbeitende der Rezeption.
Da es sich bei der Rezeption um einen Bereich handelt, mit dem eine Vielzahl von Personen Kontakt hat, ist hier das Intervall der Desinfektion der Kontaktflächen zu erhöhen. (siehe 1. Reinigung und Hygiene)
Nach der Benutzung der Arbeitsflächen im Bereich der Rezeption (u.a. Schreibtisch, PC-Tastaturen, PC-Mäuse, Telefone) und bevor diese von anderen Personen verwendet werden, sind diese durch die jeweiligen Benutzer zu desinfizieren. Hierzu stehen den Mitarbeitenden entsprechende Materialien zur Desinfektion zur Verfügung.
Sollte eine betriebsfremde Person während ihres Aufenthalts in der Bischöfliche Akademie über Symptome klagen, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hindeuten, so wird diese gebeten, umgehend die Bischöfliche Akademie zu verlassen.
An verschiedenen Stellen außerhalb der Tagungsräume befinden sich Sitzgelegenheit in Form von Sesseln. Diese sind in einem Sicherheitsabstand von 1,5 m voneinander positioniert und dürfen benutzt werden. Ein Verschieben der Sitzgelegenheiten ist nicht erlaubt. Hierauf wird durch Hinweisschilder hingewiesen.
Die Größen der Seminarräume bestimmen die maximale Anzahl von Personen, die sich in diesem Raum aufhalten darf, bezogen auf die geltenden Vorgaben von Stadt, Städteregion, Land und Bistum.
Eine Auskunft über die Personenanzahl erhalten Gäste an der Rezeption bei der Buchung.
Bei der Bestuhlung der Seminarräume wird der Mindestsicherheitsabstand von 1,50 m eingehalten und darf nicht verändert werden. Hierüber werden die Tagungsleitungen und Teilnehmenden durch Informationsmaterialien über die in der Bischöfliche Akademie geltenden Verhaltensregeln (siehe 2.2. Informationen für Teilnehmende & 2.3. Informationen für Tagungsleiter) aufmerksam gemacht.
In Tagungsraum 7 (ehemalige Kapelle Priesterseminar) ermöglichen wir zukünftig das Stattfinden von Kursen mit Bewegungseinheiten mit max. 8 Personen. Die dazu nötigen Matten/Materialien müssen von den TeilnehmerInnen selbst mitgebracht werden.
Die bestehenden Hygienemaßnahmen zur Reinigung der Tagungsräume sind gemäß des Hygieneplans weiterhin mit aller Sorgfalt und mit einem besonderen Bewusstsein für das Bestehen einer Infektionsgefahr mit SARS-CoV-2 durchzuführen.
Die bestehenden Vorgaben zum hygienischen Arbeiten im Umgang mit Lebensmitteln sind weiterhin mit größter Sorgfalt und mit einem besonderen Bewusstsein für das Bestehen einer Infektionsgefahr mit SARS-CoV-2 durchzuführen. Zusätzlich wird den Mitarbeitenden der Küche ausdrücklich das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben. Hierbei ist auf einen hygienischen Umgang mit diesen zu achten. Zur Reinigung der Küche gelten die unter 1. Reinigung und Hygiene aufgeführten Maßnahmen.
Für den Bereich der Speisesäles gelten in Zeiten des Frühstücks, des Mittagessens, der Kuchenzeit und des Abendessens über die bereits erwähnten Schutzmaßnahmen hinaus spezifische Maßnahmen, die im Folgenden aufgeführt werden und die in diesem Bereich mit einer besonderen Sorgfalt durchzuführen sind.
Um während des Mittagessens ein zeitgleiches Aufeinandertreffen mehrerer Gruppen und somit einer größeren Ansammlung von Personen vor und im Eingangsbereich der Speisesäle zu vermeiden, erfolgt der Beginn des Mittagessens für die jeweiligen Tagungsgruppen zeitlich gestaffelt. Hierüber, sowie über die jeweiligen Zeitfenster, in denen Gruppen zu den Speisesälen kommen können, wird die jeweilige Tagungsleitung bei ihrer Anmeldung am Rezeption informiert (siehe 4. Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten). Des Weiteren wird das jeweilige Zeitfenster auf dem Essensplan der Tagungsgruppe von den Rezeptionsmitarbeitenden vermerkt. Diese Zeitfenster sind von den Tagungsgruppen ausdrücklich einzuhalten.
Die Maximalkapazitäten der Speisesäle wird vor dem Hintergrund des einzuhaltenden Sicherheitsabstandes von mind. 1,5 m angepasst. Gemäß der Vorgaben des Landes NRW liegt eine Bestuhlungsskizze hierüber vor.
Bei der Bestuhlung der Speisesäle wird der Mindestsicherheitsabstand eingehalten und darf nicht verändert werden. Hierüber werden die Tagungsleitungen und Teilnehmenden durch Informationsmaterialien über die in der Bischöfliche Akademie geltenden Verhaltensregeln (siehe 2.2. Informationen für Teilnehmende & 2.3. Informationen für Tagungsleiter) aufmerksam gemacht.
Auskunft über die geltenden Maximalzahlen für die Speisesäle erhalten Gäste an der Rezeption.
Vor dem Betreten der Speisesäle werden die Gäste aufgefordert, ihre Hände zu desinfizieren. Hierzu wird am Eingang zu den Speisesälen mittels Hinweisschildern hingewiesen und Handdesinfektionsmittel bereitgestellt. Des Weiteren ist auch bei Bewegungen innerhalb des Speisesaales ein Mindestabstand von 1,5m zueinander einzuhalten. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unter Berücksichtigung der hygienischen Anwendung bei kurzfristigen Bewegungen zwischen den Sitzmöglichkeiten innerhalb des Speisesäles gemäß den Vorgaben des Landes NRW verpflichtend (siehe 3.4. Mund-Nasen-Bedeckung). 7
Die Gäste sind unter Einhaltung von Hygieneabständen mittels Markierungen und Leitsystemen zur Bedientheke zu leiten und teilen einzeln dem Bedienpersonal ihre Speisewünsche mit.
Die Service-MA reinigen den Tisch/Sitzplatz mit einem Desinfektionsreiniger und tauschen den Abräumwagen mit schmutzigem Geschirr regelmäßig aus. Danach waschen sie sich die Hände.
Die Gäste der Speisesäle werden durch Hinweisschilder, Absperrungen und visuelle Hinweise auf dem Boden aufgefordert, sich nach dem Betreten des Speisesaales unmittelbar zur Essensausgabe/ Buffet zu begeben. Während der Mahlzeiten befinden sich Servicemitarbeitende im Speisesaal, die den Gästen für mögliche Fragen zur Verfügung stehen und auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen achten.
Während des Frühstücks und des Abendessens erfolgt eine Essensausgabe durch die Mitarbeitenden der Küche, welche die gewünschten Speisen für die Gäste zusammenstellen. Während dieser Essensausgabe gelten besonders folgende Schutzmaßnahmen: Eine Selbstbedienung ist untersagt. Ein Mitarbeiter stellt unter Wahrung der geltenden Hygienevorgaben zum Umgang mit Lebensmitteln (u.a. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung) die vom Gast ausgewählten Speisen zusammen. Der Gast hält zu den Speisen, ebenso wie zu anderen Personen, einen Abstand von min. 1,5m.
Das Salatangebot im Rahmen des Mittagessens sowie das Kuchenbuffet im Nachmittag werden derzeit nicht angeboten. Beides wird portioniert an den einzelnen Gast abgegeben, dies gilt ebenso für das Frühstück und das Abendessen.
Zur Wahrung des Mindestabstandes am Buffet erfolgt die Leitung der Gäste in Form eines „Einbahnstraßensystems“, auf das die Gäste durch visuelle Hinweise auf dem Boden und Absperrungen hingewiesen werden. Während des Mittagessens erfolgt die Ausgabe des Essens an die Gäste durch Mitarbeitende der Küche. Hierbei gelten die unter 13.4.1. Essensausgabe beschriebenen besonderen Schutzmaßnahmen.
Gäste werden gebeten, ihr Tablett nach Beendigung ihrer Mahlzeit auf einem Wagen abzustellen und die Speisesäle unter Wahrung der vorherrschenden Verhaltensgrundregeln zu verlassen. Nachdem alle Gäste die Speisesäle verlassen haben, werden mögliche Kontaktstellen desinfiziert (siehe 1. Reinigung und Hygiene). Hierbei befindet sich nur die für die Tätigkeit maximal notwendige Anzahl von Mitarbeitenden im Speisesäle.
Für den Bereich der Freizeiträume (Cafe Kreuzgang, Himmelreich, Freizeitraum im Keller des BHH) gelten die jeweils gültigen Schutzmaßnahmen, die im Folgenden aufgeführt werden und die in diesem Bereich mit einer besonderen Sorgfalt durchzuführen sind.
Der Zugang zu den Räumen wird mittels Hinweisschildern markiert. Die Abstandsregel muss jederzeit eingehalten werden.
Bei der Bestuhlung wird der Mindestsicherheitsabstand zwischen den einzelnen Plätzen eingehalten und darf nicht verändert werden.
Vor dem Betreten der Freizeiträume werden die Gäste aufgefordert, ihre Hände zu desinfizieren. Hierzu wird am Eingang mittels Hinweisschildern hingewiesen und Handdesinfektionsmittel bereitgestellt. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unter Berücksichtigung der hygienischen Anwendung bei kurzfristigen Bewegungen zwischen den Sitzmöglichkeiten innerhalb der Freizeiträume gemäß der Vorgaben des Landes NRW verpflichtend (siehe 3.4. Mund-Nasen-Bedeckung).9
Gemäß der Vorgaben des Landes NRW findet keine Bewirtung von Gästen statt. Gäste bedienen sich selbst mit einzelnen Getränkeflaschen und Gläsern.
Nach dem Verlassen des Gastes werden mögliche Kontaktflächen desinfiziert (siehe 1. Reinigung und Hygiene). Tischdecken werden aus hygienischen Gründen nicht verwendet. Gläser werden durch eine Industriespülmaschine hygienisch aufbereitet. Des Weiteren gelten die unter 1. Reinigung und Hygiene aufgeführten Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-19.
Während des Aufenthaltes in der Bischöflichen Akademie sind Mitarbeitende und betriebsfremde Personen, ungeachtet potentiell gefährdeter Personengruppen, angehalten, durch ihr eigenverantwortliches Handeln das größtmögliche Maß an Sicherheit vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 für sich und andere zu erreichen. Hierbei sind u.a. neben den Vorgaben des Landes NRW, den Empfehlungen des RKIs und der BZgA die in diesem Sicherheitskonzept aufgeführten Schutzmaßnahmen anzuwenden. Des Weiteren sind Mitglieder potentiell gefährdeter Personengruppen angehalten, eigenverantwortlich besondere individuelle Schutzvorkehrung für sich zu treffen.
Personen aus Risikogebieten befolgen die gesetzlichen Vorgaben.
Die jeweils geltende Vorgabe wird bereits bei der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
Vor dem Hintergrund dieser auf den Fremd- und Eigenschutz ausgerichteten Maßnahmen erfolgt kein Ausschluss von Mitgliedern potentiell gefährdeter Personengruppen am Leben in der Bischöfliche Akademie. Für Mitarbeitende gelten darüber hinaus die im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard aufgeführten Aspekte zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge und Schutz besonders gefährdeter Personengruppen.
Für den Beherbergungsbetrieb der Bischöfliche Akademie finden die vom Land NRW verabschiedeten Vorgaben der CoronaSchVo NRW10 sowie die Hygiene- und Schutzstandards der CoronaSchVo NRW11 Anwendung. Neben den übrigen in diesem Schutzkonzept aufgeführten Maßnahmen ist hierbei folgendes von besonderer Bedeutung:
Die bestehenden Hygienemaßnahmen zur Reinigung von Gästezimmern sind gemäß des Hygieneplans weiterhin mit aller Sorgfalt und mit einem besonderen Bewusstsein für das Bestehen einer Infektionsgefahr mit SARS-CoV-2 durchzuführen. Des Weiteren gelten die unter „1. Reinigung und Hygiene“ aufgeführten Maßnahmen.
Auf jedem Zimmer werden zum Schutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 geeignete Handwaschmittel zur Verfügung gestellt.
Zum Schutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 wird bis auf weiteres auf Zeitschriftenauslagen in den Gästezimmern verzichtet. Informationsmaterialien, die zur Information des Gastes dienen, werden nach Abreise entsorgt oder fachgerecht mit geeigneten Desinfektionsmitteln gereinigt.
Aus hygienischen Gründen werden bis auf weiteres keine Zeitschriften und Tageszeitungen zur gemeinschaftlichen Nutzung in der Bischöfliche Akademie ausgelegt. Ausgenommen sind die Flyer zu den Veranstaltungen der Bischöfliche Akademie. Hierbei wird durch Hinweisschilder an den jeweiligen Auslagen darauf hingewiesen, dass diese nur persönlich genutzt werden dürfen und nach Berührung mitgenommen werden müssen.
Für die Benutzung der Kapellen gelten die aktuellen Vorgaben des Bistums Aachen, insbesondere die von den fünf (Erz-)Bistümern in NRW in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei NRW erarbeiteten „Maßgaben für Gottesdienst mit Öffentlichkeit in Zeiten der Corona-Pandemie“. Konkretisiert wird dies in der Checkliste für Gottesdienste in Kapellen der BAK (siehe Anlage 4).
Aachen, 30. November 2020, Dr. Christiane Bongartz, Akademiedirektorin