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Nicht selten werden Mitarbeitervertreter dennoch als Vertrauenspersonen in Streitfällen zu Rate gezogen, ehe der offizielle Dienstweg beschritten wird. Vor allem aber sind Kenntnisse im Arbeitsrecht erforderlich, um die Beteiligungsrechte in angemessener Weise wahrnehmen zu können. Dies geht z.B. ausdrücklich aus den Zustimmungsverweigerungsgründen der §§34, 35 hervor, betrifft aber auch Beteiligungstatbestände bei Arbeitszeit, Pausen, Urlaub, Kündigungen u.a.
Das Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Tatbestände für die MAV-Arbeit.
Termin(e): | Donnerstag, 16. Mai 2019, 10:00 Uhr - Freitag, 17. Mai 2019, 16:30 Uhr |
Ort: | Bischöfliche Akademie des Bistums Aachen Leonhardstr. 18-20 52064 Aachen https://bak-ac.de |
Veranstaltungsnummer: | AZ 29252 |
Leitung: | Dr. Georg Souvignier |
Zielgruppe: | Mitarbeitervertreter/innen aller Fachbereiche |
Referent: | Manfred Jüngst, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Köln a.D. ; Vorsitzender des Kirchlichen Arbeitsgerichts der Erzdiözese Köln für MAVO-Angelegenheiten |
Anmeldung: | Bischöfliche Akademie Leonhardstr. 18-20 52064 Aachen |
E-Mail: | esther.schaeffter@bistum-aachen.de |
Telefon: | 0241/47996-29 |
Fax: | 0241/47996-10 |
Anmeldefrist bis spätestens: | 09.05.2019 |