Zum Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland:Gemeinsame Stellungnahme der Bevollmächtigten der deutschen Bischöfe und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
"Im Zuge einer aufgeheizten öffentlichen Debatte über die Möglichkeiten der Begrenzung von Fluchtmigration bringt die CDU/CSU-Fraktion einen Gesetzentwurf erneut in den Bundestag ein, der am 6. November 2024 bereits einmal abgelehnt wurde. Die Begrenzung der Fluchtmigration und die Verstärkungen von Abschiebungen sollen dabei helfen, zukünftig Anschläge, wie sie in den letzten Monaten in Solingen, Magdeburg und Aschaffenburg begangen wurden, zu verhindern. Hierzu schlägt der Gesetzentwurf vor, die Zielbestimmung der „Begrenzung der Zuwanderung“ wieder in § 1 Abs. 1 AufenthG aufzunehmen, § 36a AufenthG dahingehend zu ändern, dass subsidiär Schutzberechtigten kein Familiennachzug gewährt wird, und in § 71 Abs. 3 AufenthG die Befugnisse der
Bundespolizei bei Abschiebungen auszuweiten.
Die beiden großen Kirchen weisen hiermit darauf hin, dass die nun vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nach aktuellem Wissensstand keinen der Anschläge verhindert hätten. Die Attentate von Magdeburg am 20. Dezember 2024 und Aschaffenburg am 22. Januar 2025 wurden von offensichtlich psychisch kranken Personen begangen. Die Taten zeigen aus Sicht der Kirchen daher ein Defizit hinsichtlich des Informationsaustausches unterschiedlicher Behörden und einen eklatanten Mangel an adäquater Versorgung psychisch Kranker auf.
Der Gesetzentwurf ist aus Sicht der Kirchen daher nicht geeignet, zur Lösung der anstehenden migrationspolitischen Fragen beizutragen."
aus der gemeinsamen Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe und der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union zum Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland (Zustrombegrenzungsgesetz) BT-Drs. 20/12804, Berlin, den 28. Januar 2025
Ausführliche Quelle
Gemeinsame Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – und der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union zum Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland (Zustrombegrenzungsgesetz) BT-Drs. 20/12804