1. Buchung und Stornierung von Gästezimmern
1.1 An- und Abreise bei Zimmerreservierung
Reservierte Zimmer stehen den Gästen ab 13.00 Uhr zur Verfügung und müssen bis 9.15 Uhr des Abreisetages geräumt sein. Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer besteht nicht. Bei Ankunft nach 19.00 Uhr besteht kein Anspruch mehr auf das Zimmer, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit einschließlich einer Absprache zur Schlüsselentnahme aus dem Schlüsseltresor der BAK vereinbart wurde.
Sollte bereits bei der Buchung oder weit im Voraus klar sein, dass Sie vor 13:00 Uhr anreisen oder Ihr Zimmer nach Möglichkeit länger als 9:15 Uhr halten möchten, dann geben Sie uns bitte frühzeitig Bescheid, nach Möglichkeit vier Wochen vor Anreise. Damit erhöhen sich Ihre Chancen, dass dieser besondere Service an Ihrem An- bzw. Abreisedatum zur Verfügung steht und wir Ihre Wünsche entsprechend einplanen können. Die Leistung wird mit 10,00 Euro berechnet.
1.2 Stornierung reservierter Zimmer und Ausfallgebühren ohne Veranstaltungsteilnahme
Bei Stornierung von Zimmerreservierungen mit weniger als zehn Personen ohne gleichzeitige Veranstaltungsteilnahme erfolgt eine sofortige schriftliche Verständigung, damit die BAK über die Gästezimmer anderweitig verfügen kann. Laut Gebührenordnung des Generalvikars werden bei Absage reservierte Zimmer in Abhängigkeit vom Zeitabstand zwischen Absage und Anreisetermin folgende Ausfallgebühren fällig:
- bis sieben Tage vor dem Anreisetermin: kostenfreie Stornierung
- weniger als sieben Tage vor dem Anreisetermin: 50 % der gebuchten Leistungen
- bei Nichtanreise ohne Absage: 100 % der gebuchten Leistungen.
1.3 Zimmerbelegung
Ein Doppelzimmer bietet Schlafgelegenheiten für zwei Personen, ein Dreibettzimmer für drei Personen. Die jeweils für diese Zimmer ausgewiesenen Preise gelten nur bei einer Belegung mit zwei Personen im Doppelzimmer bzw. drei Personen im Dreibettzimmer, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
2. Veranstaltungen der Bischöflichen Akademie des Bistums Aachen (BAK)
Bei Pauschalreisen im Sinne des Reiserechts (Veranstaltungstyp AS) gelten die AGB des jeweiligen Reiseveranstalters.
2.1 Anmeldung
Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich. Sie gilt auch für weitere aufgeführte Personen. Mit der Anmeldung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als anerkannt.
Die persönlichen Daten dienen nur dem internen Gebrauch in der Bischöflichen Akademie und unterliegen dem Schutz des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG).
2.2 Teilnahmebeitrag, Ermäßigung und Zahlung
Teilnahmebeiträge zu offenen Veranstaltungen sind mit allen enthaltenen Leistungen auf der Website der BAK und im Programmheft ausgewiesen. Die BAK gewährt auf Nachweis eine Ermäßigung für Schüler:innen, Studierende, Auszubildende sowie Bezieher:innen von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe.
Die Veranstaltungsbeiträge werden mit Veranstaltungsbeginn ohne Abzug fällig. Sie können vorab mittels Überweisung oder vor Ort bar bzw. per EC-Kartenzahlung entrichtet werden. Nicht beanspruchte Leistungen werden nicht erstattet.
Teilnehmende sind für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich. Sofern die Teilnehmenden die technischen Voraussetzungen nicht erfüllen oder es während der Online-Veranstaltung zu technischen Störungen kommt, die von den Teilnehmenden zu vertreten sind, entbindet das die Teilnehmenden nicht von einer etwaigen Zahlungspflicht.
2.3 Stornierung der Anmeldung und Ausfallgebühren
Erfolgt eine Abmeldung nicht wenigstens fünf Tage vor Tagungsbeginn schriftlich, z.B. per E-Mail, wird die Ausfallgebühr in voller Höhe des Tagungsbeitrages fällig. Sofern der bzw. die Teilnehmende jedoch verbindlich eine andere Person als Ersatz anmelden kann bzw. jemand von der Warteliste nachrückt, kann die Gebühr entfallen. Der BAK entstandene Fremdkosten (z.B. Stornokosten in fremden Tagungs- und Gästehäusern, Eintrittsgelder) werden immer in Rechnung gestellt.
Bei einigen Veranstaltungen gelten spezielle Bedingungen für die Stornierung der Teilnahme und die hieraus resultierenden Ausfallgebühren. Diese sind stets in der Ausschreibung der entsprechenden Veranstaltung zu finden und ersetzen die Regelungen dieses Inhaltspunktes.
2.4 Absage von Akademieveranstaltungen
Die BAK behält sich vor, Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen abzusagen. In diesem Fall erstattet sie bereits gezahlte Teilnahmebeiträge. Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, erfolgt eine entsprechende schriftliche Benachrichtigung (z.B. per Mail). Inhaltliche Abweichungen sowie ein Austausch der Dozent:innen und bzw. oder Referent:innen bleiben der BAK ebenfalls vorbehalten. Eine solche Änderung führt nicht zur Erstattung der Teilnahmebeiträge.
3. Gastveranstaltungen und -belegungen
3.1 Vertragsabschluss
Gastveranstaltungen werden über einen Belegungsvertrag individuell vereinbart. Dieser beinhaltet neben der Reservierung der Räume auch die vereinbarten Serviceleistungen sowie die Zimmerreservierung. Zimmerreservierungen müssen schriftlich erfolgen und gelten nach Bestätigung als verbindlich. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
3.2 (Teil-)Stornierung von Veranstaltungen bzw. Gruppenreisen und Ausfallgebühren
Bei Stornierung von Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung oder Gruppenreisen ab zehn Personen oder Teilstornierung ab 10 % der vereinbarten Personenzahl erfolgt eine sofortige schriftliche Verständigung, damit die BAK über den Termin anderweitig verfügen kann. Laut Gebührenordnung des Generalvikars werden bei Absage oder Teilstornierung einer verbindlich vereinbarten Veranstaltung in Abhängigkeit vom Zeitabstand zwischen Absage und Veranstaltung folgende Ausfallgebühren fällig:
- bis zwei Monate vor Tagungsbeginn: ohne Gebühr,
- bis sechs Wochen vor Tagungsbeginn: 25 % der vereinbarten Gebühren,
- bis vier Wochen vor Tagungsbeginn: 40 % der vereinbarten Gebühren,
- bis sieben Tage vor Tagungsbeginn: 50 % der vereinbarten Gebühren,
- bis zwei Tage vor Tagungsbeginn: 90 % der vereinbarten Gebühren,
- ohne Absage: 100 % der vereinbarten Gebühren zuzüglich 50,00 Euro Bearbeitungsgebühr.
4. Hausordnung und Haftung
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Das Mitführen von Tieren in Gästezimmer (nicht in den Speisesaal) in begründeten Ausnahmefällen, etwa aus medizinischen Gründen, bedarf der Absprache. Das Rauchen ist im gesamten Haus nicht erlaubt. Die Bewirtung darf ausschließlich mit den von der BAK zur Verfügung gestellten Speisen und Getränken erfolgen. Weitere Sachverhalte sind in der Hausordnung geregelt (z. B. Verhalten im Brandfall).
Für Verluste, Schäden oder Diebstähle bei den Veranstaltungen oder in den Zimmern ist eine Haftung der BAK ausgeschlossen, ebenso bei selbst verschuldeten Unfällen. Schadenersatzansprüche des Gastes gegen die BAK sind ausgeschlossen, soweit ein Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der BAK oder durch die Verletzung einer für die Vertragserfüllung wesentlichen Pflicht verursacht wurde.
Stand: 24.04.2024