- Unter einem "Institutionellen Schutzkonzept" versteht man die gebündelten Bemühungen eines Trägers um eine Kultur der Achtsamkeit.
- Darin werden die Präventionsmaßnahmen verankert und alle Vorgaben der jeweiligen Einrichtung beschrieben. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Schutz vor sexualisierter Gewalt ein dauerhafter und nachhaltiger Bestandteil der kirchlichen Arbeit ist.
- Das Institutionelle Schutzkonzept wird alle fünf Jahre auf Aktualität überprüft.
- Die rechtliche Grundlage für die Institutionellen Schutzkonzepte ist die Präventionsordnung.
Kultur der Achtsamkeit
Institutionelles Schutzkonzept der Bischöflichen Akademie
Institutionelles Schutzkonzept für den Rechtsträger Bistum Aachen auf Grundlage der Präventionsordnung des Bistums Aachen vom 1. Mai 2022, gültig ab dem 1. Januar 2024.
Die ergänzenden Verhaltensregeln für die Bischöfliche Akademie finden sich auf Seite 20 unter Abschnitt 11.1.