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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bischöflichen Akademie

1. Veranstaltungen der Bischöflichen Akademie

Bei Pauschalreisen im Sinne des Reiserechts (Veranstaltungstyp „AS“) gelten die AGB des jeweiligen Reiseveranstalters.

1.1 Anmeldung

Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich. Sie gilt auch für weitere aufgeführte Personen. Mit der Anmeldung erkennt
der/die Teilnehmer/in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Die persönlichen Daten dienen nur dem internen
Gebrauch in der Bischöflichen Akademie und unterliegen dem Schutz des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG).

1.2 Teilnahmebeitrag, Ermäßigung und Zahlung

Teilnahmebeiträge zu offenen Veranstaltungen sind im Flyer zur jeweiligen Veranstaltung und im Halbjahresprogramm
ausgewiesen. Die BAK gewährt auf Nachweis eine Ermäßigung für Schüler/innen, Studierende, Auszubildende sowie
Bezieher/innen von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe.

Die Entrichtung des Teilnahmebeitrages erfolgt durch Barzahlung / EC-Karte bei Veranstaltungsbeginn. Bei einigen
Veranstaltungsformaten erfolgt die Zahlung nach Rechnungsstellung in Vorkasse. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen werden nicht erstattet.

1.3 Stornierung der Anmeldung und Ausfallgebühren

Erfolgt eine Abmeldung nicht wenigstens 5 Tage vor Tagungsbeginn schriftlich, muss der/die Teilnehmer/in eine
Ausfallgebühr in voller Höhe des Tagungsbeitrages entrichten. Sofern der/die Teilnehmer/in jedoch verbindlich eine andere
Person als Ersatz anmelden kann bzw. jemand von der Warteliste nachrückt, kann die Gebühr entfallen. Der BAK
entstandene Fremdkosten (z.B. Stornokosten in fremden Gästehäusern, Eintrittskarten) werden immer in Rechnung
gestellt.

Bei einigen Veranstaltungen gelten spezielle Bedingungen für die Stornierung der Teilnahme und die hieraus resultierenden
Ausfallgebühren. Diese sind stets im Flyer der entsprechenden Veranstaltung zu finden und ersetzen die Regelungen
dieses Inhaltspunktes.

1.4 Absage von Akademieveranstaltungen

Die BAK behält sich vor, Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen abzusagen. In diesem Fall erstattet sie bereits
gezahlte Teilnahmebeiträge. Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, erfolgt eine entsprechende schriftliche
Benachrichtigung. Inhaltliche Abweichungen sowie ein Austausch der Dozent/innen- und/oder Referent/innen-Tausch
bleiben der BAK ebenfalls vorbehalten.

2. Gastveranstaltungen und -belegungen

2.1 Vertragsabschluss

Gastveranstaltungen werden über einen Belegungsvertrag individuell vereinbart. Dieser beinhaltet neben der Reservierung
der Räume auch die vereinbarten Serviceleistungen sowie die Zimmerreservierung. Zimmerreservierungen müssen
schriftlich erfolgen und gelten nach Bestätigung als verbindlich. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht
erstattet.

2.2 (Teil-)Stornierung von Veranstaltungen / Gruppenreisen und Ausfallgebühren

Bei Stornierung von Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung oder Gruppenreisen ab 10 Personen oder Teilstornierung
ab 10 % der vereinbarten Personenzahl bitten wir um sofortige schriftliche Verständigung, damit wir über den Termin
anderweitig verfügen können. Laut Gebührenordnung des Generalvikars werden bei Absage / Teilstornierung einer
verbindlich vereinbarten Veranstaltung in Abhängigkeit vom Zeitabstand zwischen Absage und Veranstaltung folgende
Ausfallgebühren fällig:

  • bis 3 Monate vor Tagungsbeginn: ohne Gebühr
  • bis 6 Wochen vor Tagungsbeginn: 40% der vereinbarten Gebühren,
  • bis 1 Woche vor Tagungsbeginn: 60% der vereinbarten Gebühren,
  • weniger als eine Woche vor Tagungsbeginn: 80% der vereinbarten Gebühren,
  • ohne Absage: 90% der vereinbarten Gebühren.

2.3 Stornierung reservierter Zimmer und Ausfallgebühren ohne Veranstaltungsteilnahme

Bei Stornierung von Zimmerreservierungen mit weniger als 10 Personen ohne gleichzeitige Veranstaltungsteilnahme bitten
wir um sofortige schriftliche Benachrichtigung, damit wir über die Gästezimmer anderweitig verfügen können. Laut
Gebührenordnung des Generalvikars werden bei Absage reservierte Zimmer in Abhängigkeit vom Zeitabstand zwischen
Absage und Anreisetermin folgende Ausfallgebühren fällig:

- bis 1 Woche vor dem Anreisetermin: kostenfreie Stornierung
- weniger als eine Woche vor dem Anreisetermin: 50% der gebuchten Leistungen
- bei Nichtanreise / ohne Absage: 100% der gebuchten Leistungen.

2.4 An- und Abreise bei Zimmerreservierung

Reservierte Zimmer stehen den Gästen ab 13.00 Uhr zur Verfügung und müssen bis 9.00 Uhr des Abreisetages geräumt
sein. Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer besteht nicht. Bei verspäteter Ankunft – in der Regel nach 19.00
Uhr – besteht kein Anspruch mehr auf das Zimmer, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde –
nach Absprache mit Nutzung unseres Schlüsseltresors zur Schlüsselentnahme.

3. Hausordnung und Haftung

Das Mitbringen von Haustieren kann aus hygienischen Gründen nicht gestattet werden. Das Rauchen ist im gesamten
Haus nicht erlaubt. Die Bewirtung darf ausschließlich mit den von der BAK zur Verfügung gestellten Speisen und Getränken
erfolgen. Weitere Sachverhalte sind in der Hausordnung geregelt (z. B. Verhalten im Brandfall).

Für Verluste, Schäden oder Diebstähle bei den Veranstaltungen oder in den Zimmern ist eine Haftung der BAK
ausgeschlossen, ebenso bei selbst verschuldeten Unfällen. Schadenersatzansprüche des Gastes gegen die BAK sind
ausgeschlossen, soweit ein Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der BAK oder durch die
Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht wurde.

 

Stand: 24.05.2018