StreitBAR: Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz
Von Anfang an gab es Anfragen an die Gültigkeit des preußischen Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens von 1924: Kann der Staat rechtlich regeln, wie Kirchen ihr Vermögen verwalten? Fällt es nicht vielmehr unter das verfassungsrechtlich garantierte kirchliche Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nach Art. 140 GG, sich den Rechtsrahmen zu geben?
„Dass ein staatliches Gesetz da ist, das regelt, wie die Kirche ihr Vermögen zu verwalten hat, ist im Grunde antiquiert. Nordrhein-Westfalen ist das einzige Land, was sich noch an diesem alten preußischen Vermögensverwaltungsgesetz orientiert“ (Dr. Antonius Hamers, Direktor des Katholischen Büros Nordrhein-Westfalen, Interview Domradio, 5. April 2022).
Zudem hat sich die kirchliche Welt in den letzten hundert Jahren gravierend verändert: Laien haben einen anderen Stellenwert in der Kirche erhalten. Vermögensverwaltung steht vor den Herausforderungen des Kapitalmarktes im Wandel. Strukturen bedürfen einer konstanten Anpassung an die neuen Realitäten. Zudem sind spätestens seit 2020 Gremien auch digital tagungs- und abstimmungsfähig. Damit ändern sich nicht der inhaltliche Verantwortungsrahmen, sondern die aktiven Handlungsspannen für einen jeweils amtierenden Kirchenvorstand.
Organisation
Veranstalterin
Bischöfliche Akademie des Bistums Aachen
Leitung
Dr. Angela Reinders, Direktorin Bischöfliche Akademie
Referentin und Referent
Annika Fohn MdL, Jahrgang 1987, ist seit 2022 für den Aachener Süden im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Sie studierte in Aachen Bildungs- und Wissensmanagement sowie Soziologie.
Thomas Schüller, Jahrgang 1961, veröffentlichte 2023 sein jüngstes Buch: „Unheilige Allianz. Warum sich Staat und Kirche trennen müssen“ (Hanser Verlag, München). Er studierte in Tübingen, Innsbruck und Bonn Katholische Theologie. Seit 2009 ist er Professor für kanonisches Recht an der Universität Münster.
Kosten
10,00 € / 6,00 €* Tagungsbeitrag
* Studierende (bis zur BAföG-Fördergrenze, das Studium wurde also vor Vollendung des 45. Lebensjahres begonnen), Auszubildende, Grundsicherungsempfänger:innen und Arbeitssuchende zahlen den ermäßigten Preis. Bitte legen Sie einen Nachweis zu Beginn der Veranstaltung vor.
Den Tagungsbeitrag zahlen Sie bitte bei Ankunft an der Rezeption - bar oder per EC-Karte (keine Kreditkarten).
Anmeldung
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Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter:
0241 47996-24
Bischöfliche Akademie
Leonhardstraße 18-20
52064 Aachen
Anmeldefrist: 13.06.2024
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